Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Wettbewerbe auf www.exped.com und allen Social Media-Kanälen der Exped AG.
Veranstalter der Wettbewerbe ist die Exped AG, Hardstrasse 81, 8001 Zürich, Schweiz.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürlichen und mündigen Personen ab 18 Jahren. Mitarbeitende der Exped AG sowie deren Familienangehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Automatisch erstellte Einträge oder durch technische Manipulation erfasste Teilnahmen werden nicht berücksichtigt. Soweit nicht anders angegeben, kann jeder Teilnehmer nur einmal am Wettbewerb teilnehmen. Gewinner sind mit der Nennung ihrer Vornamen auf diesen Plattformen einverstanden.
Details zum Wettbewerb wie Teilnahmezeitraum, Teilnahmevoraussetzungen, die Art der Teilnahme und die Informationen zum Gewinn werden im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels genannt.
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden im Anschluss an den Wettbewerb von der Exped AG persönlich kontaktiert und über ihren Gewinn, die Abwicklung sowie nötige nächste Schritte (wie beispielsweise das Übersenden von Postadresse) informiert. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt. Der Gewinn wird im Anschluss an den Wettbewerb an den Gewinner verschickt.
Wenn bei einem Wettbewerb Beiträge kreativer Art wie beispielsweise Fotos, Videos oder Texte eingereicht werden, gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Mit dem Upload von Inhalten wie Bildern und Texten erklären die Teilnehmer, dass diese Inhalte frei von den Rechten Dritter sind und die Inhalte von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie die Einwilligungen von den abgebildeten Personen eingeholt haben.
Die Teilnehmer geben mit der Teilnahme ihr Einverständnis, dass die Einsendungen im Rahmen des Gewinnspiels von Exped AG z.B. bei der Präsentation der Einsendungen in Onlinemedien (Website, Newsletter, Instagram, Facebook, LinkedIn, Twitter, Tiktok) durch sämtliche bekannte Nutzungsarten verbreitet, genutzt und auf alle anderen Weisen öffentlich und Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.